Investitionsabzugsbetrag
- Nikolina Drakulic
- 7. Dez. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Feb.
Investitionsabzugsbetrag – eine staatliche steuerliche Maßnahme, die für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert wurde, die zukünftig investieren möchten. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gewinn des Unternehmens zu reduzieren, um eine Rücklage für zukünftige Investitionen zu schaffen. Es ist weder ein Investitions- noch ein Finanzierungsplan erforderlich – eine Kaufabsicht reicht aus. Der Betrag darf ausschließlich für bewegliches und abnutzbares Vermögen verwendet werden, das in das Eigentum des Unternehmens übergeht (der private Nutzungsanteil darf maximal 10 % betragen). Der Investitionsrücklagebetrag darf maximal 50 % des Investitionsbetrags betragen. Nutzungsberechtigt sind: Freiberufler, Einzelunternehmer (Handwerksbetriebe) und Kapitalgesellschaften.
Einschränkungen: der maximale Gewinn im Jahr der Bildung der Rücklage darf 200.000 € nicht überschreiten, die Rücklage muss spätestens drei Jahre nach ihrer Bildung für den Kauf von Vermögenswerten genutzt werden. Sollte der Kauf nicht erfolgen, wird der Rücklagebetrag rückwirkend in das Jahr der Bildung einbezogen und dem Gewinn zugerechnet, zzgl. ca. 1,8 % Zinsen auf den Betrag. Ein weiterer Vorteil ist, dass für das gekaufte Vermögen eine Sonderabschreibung von 50 % genutzt werden kann.
Die Investitionsrücklage kann für den Kauf von beweglichem Vermögen verwendet werden, z. B.: Maschinen, Computer, Büroausstattung, Autos oder Solaranlagen (wenn Sie in passive Einkünfte investieren möchten).
NUTZEN SIE DIESEN GESETZLICHEN VORTEIL IN IHREM UNTERNEHMEN?
Titelbild KI-generiert
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