top of page

Urlaub

Deutschland ist bekannt für seine arbeiternahen und sozialen Gesetze. Dazu gehört auch das Bundesurlaubsgesetz.


In Deutschland ist der Urlaubsanspruch durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz sichert Arbeitnehmern grundlegende Rechte auf bezahlten Urlaub, wobei es je nach Art der Beschäftigung zusätzliche Bestimmungen gibt.


Grundlegender Urlaubsanspruch

Der Grundurlaubsanspruch eines Mitarbeiters setzt sich aus den Arbeitstagen in einer Woche zusammen. Im Folgenden ist die Aufteilung zu sehen:

Arbeitstage in der Woche

Tage Urlaubsanspruch im Jahr

6

24

5

20

4

16

3

12

2

8

1

4

Dies gilt für jede Art von Angestellten - Voll- und Teilzeitangestellte sowie Minijobber.


Verfall unnd Übertragbarkeit des Urlaubs

Grundsätzlich muss der Urlaub innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Falls er bis zum 31. Dezember nicht genutzt wird, kann er verfallen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund (z. B. Krankheit). In einem solchen Fall kann der Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden, muss jedoch in der Regel bis zum 31. März genommen werden.


Krankheit während des Urlaubs

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt und dies mit einem ärztlichen Attest belegen kann, werden diese Tage nicht als genommener Urlaub gewertet und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.


Urlaubsentgelt

Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt, als hätte er gearbeitet (Urlaubsentgelt). Dies stellt sicher, dass der Arbeitnehmer durch die Urlaubsnahme finanziell nicht benachteiligt wird.

Comments


Impressum

Nikolina Drakulić UG

Feringastr. 10A
85744 Unterföhring

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Nikolina Drakulić

Registernummer: HRB 287274

Registergericht: Amtsgericht München

Stammkapital:

1.000,00 EUR

USt-IdNr.: 

DE407303072

Kontakt

Email

Telefonnummer

+49 1512 877 5767

LinkedIn

Kontaktiere mich!

Vielen Dank, wir werden Sie bald kontaktieren!

Image by Katie Harp

Nikolina Drakulić 
Steuern  & Finanzen

 

bottom of page