Urlaub
- Maximilian Korica
- 6. März
- 1 Min. Lesezeit
Deutschland ist bekannt für seine arbeiternahen und sozialen Gesetze. Dazu gehört auch das Bundesurlaubsgesetz.
In Deutschland ist der Urlaubsanspruch durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz sichert Arbeitnehmern grundlegende Rechte auf bezahlten Urlaub, wobei es je nach Art der Beschäftigung zusätzliche Bestimmungen gibt.
Grundlegender Urlaubsanspruch
Der Grundurlaubsanspruch eines Mitarbeiters setzt sich aus den Arbeitstagen in einer Woche zusammen. Im Folgenden ist die Aufteilung zu sehen:
Arbeitstage in der Woche | Tage Urlaubsanspruch im Jahr |
6 | 24 |
5 | 20 |
4 | 16 |
3 | 12 |
2 | 8 |
1 | 4 |
Dies gilt für jede Art von Angestellten - Voll- und Teilzeitangestellte sowie Minijobber.
Verfall unnd Übertragbarkeit des Urlaubs
Grundsätzlich muss der Urlaub innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Falls er bis zum 31. Dezember nicht genutzt wird, kann er verfallen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund (z. B. Krankheit). In einem solchen Fall kann der Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden, muss jedoch in der Regel bis zum 31. März genommen werden.
Krankheit während des Urlaubs
Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt und dies mit einem ärztlichen Attest belegen kann, werden diese Tage nicht als genommener Urlaub gewertet und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Urlaubsentgelt
Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt, als hätte er gearbeitet (Urlaubsentgelt). Dies stellt sicher, dass der Arbeitnehmer durch die Urlaubsnahme finanziell nicht benachteiligt wird.
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